Psychotherapie über Zusatzversicherung
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten, sofern eine vorliegt. Dies können Sie Ihrer Police entnehmen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse anfragen. Die meisten Krankenkassen erwarten eine Überweisung durch einen Arzt.

Psychotherapie bei Jugendlichen über Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung leistet volle Kostendeckung, wenn die Psychotherapie unmittelbar der beruflichen Eingliederung dient.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens kann eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung ab Therapiebeginn beantragt werden.

Psychotherapie über Opferhilfe
Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt können über eine Fachstelle der Opferhilfe eine Kostengutsprache für psychotherapeutische Unterstützung beantragen.

Versäumte Sitzungen
Versäumte Sitzungen und solche, welche weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden zum vereinbarten Tarif verrechnet. Diese Kosten müssen selber getragen werden.